Investoren Visum

Das Investoren Visum

Der schnelle Weg zur US- Greencard oder Visum durch Investition.

EB-5 Investoren Visum / Die Greencard durch Investition

Büro Team

Die Flexibilität des EB-5 Visum ermöglicht es dem Investor und seiner Familie in den USA ein Leben mach seinen Wünschen zu gestalten.

Das EB-5 Visum/ die Greencard kann dann erteilt werden, wenn je nach Gebiet $ 500 000 oder $ 1 Million investiert wird. Normalerweise ist eine Investition von $ 1 Million und der Schaffung von zehn neuen Arbeitsplätzen für die Erteilung eines EB-5 Visums notwendig. 

Die Greencard durch Investition ist ein Einwanderungsvisum und bedeutet eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Ehepartner und Kinder erhalten ebenso eine Greencard. Das Investoren Visum EB-5 ist die flexibelste Möglichkeit durch eine Investition in den USA dauerhaft zu leben und zu arbeiten. Es kann sowohl ein neues Unternehmen gegründet werden, wie auch in ein bereits existierendes Geschäft investiert werden. Als EB-5 Investor kann man Minderheiteneigentümer sein und muss nicht aktiv das Geschäft führen, kann aber auch selbst im Unternehmen leitend tätig sein. 

Informationen zum EB-5 Visum

In bestimmten festgelegten Region, in denen eine hohe Arbeitslosigkeit besteht ist auch nur eine Investitionssumme von $ 500 000 zur Beantragung erforderlich.

Zunächst erhält man eine ‘bedingte’ Greencard, bei der man nach zwei Jahren nachweisen muss, dass das Investment noch besteht und zehn Arbeitsplätze geschaffen wurden. Danach erhält man seine dauerhafte Greecard und kann seinen Investitionsanteil jederzeit verkaufen.
Umfangreiche Informationen zum EB-5 Investorenvisa :
»  USA Investorenvisa E-5 Informationen (Englisch)
» USCIS – EB-5 Investoren Visa

E-1 / E-2 Nicht-Einwanderungs-Visum durch Investition

Für kleinere Unternehmen gibt es ein zweites Visum, welches auch mit einem überzeugenden Businessplan und wesentlich niedrigeren Investitionen funktioniert. Die Höhe der Investition ist bei dem E-2 Visum nicht festgelegt, sondern ist abhängig von von der Art und Umfang des Unternehmens und der zu erwartenden Gewinne. Auf jeden Fall muss durch die Investition aktive Geschäftstätigkeit durchgeführt werden und Arbeitsplätze geschaffen werden. Bei Beantragung eines E-2 Visums muss die investierende Person eine leitende Funktion in der Firma einnehmen und besondere Qualifikationen vorweisen. Die Investition darf nicht nur den Unterhalt des Investors und seiner Familie erwirtschaften.
Ein E-2 Visum wird zunächst für den Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt. Ist das Unternehmen weiterhin existent und der Investor beteiligt und leitend tätig, wird das Visum jeweils in Zeitabschnitten wieder verlängert.
Dieses Visum fällt unter die Kategorie der ‘Nicht-Einwanderungs-Visa” und führt äusserst selten zur Greencard.

Mehr Informationen zu beiden Visa gibt es hier:
Für die Gründung einer Firma kämen die beiden oben angesprochenen Visa als ein E-1/E-2 oder ein EB-5 / in Frage.

USCIS
USCIS Informationen über EB-5

Umfangreiche Informationen zum E-1/ E-2 Investorenvisa finden hier:
» USA Investorenvisum E-1 / E-2 Informationen (Deutsch)

Das E-2 Investor Visa Informationen (Deutsch)

Unterstützung und Beratung für Investoren Visum und damit verbundenen Investitionen und/ oder Immobilienerwerb :
TransDomo, LLC