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Der schnelle Weg zur US- Greencard oder Visum durch Investition. Gerade jetzt ist der perfekte Zeitpunkt um durch Investition eine US-Greencard oder ein US-Visum zu erhalten. 1. EB-5 Visa / Investor Visum / Die Greencard durch Investition Die Greencard durch Investition ist ein Einwanderungsvisum und bedeutet eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Ehepartner und Kinder erhalten ebenso eine Greencard. Das Investoren Visum EB-5 ist die flexibelste Möglichkeit durch eine Investition in den USA dauerhaft zu leben und zu arbeiten. Es kann sowohl ein neues Unternehmen gegründet werden, wie auch in ein bereits existierendes Geschäft investiert werden. Als EB-5 Investor kann man Minderheiteneigentümer sein und muss nicht aktiv das Geschäft führen, kann aber auch selbst im Unternehmen leitend tätig sein. Die Flexibilität des EB-5 Visum ermöglicht es dem Investor und seiner Familie in den USA ein Leben mach seinen Wünschen zu gestalten. 2. E-2 Visum / Visum durch Investition Für kleinere Unternehmen gibt es ein zweites Visum, welches auch mit einem überzeugenden Businessplan und wesentlich niedrigeren Investitionen funktioniert. Die Höhe der Investition ist bei dem E-2 Visum nicht festgelegt, sondern ist abhängig von von der Art und Umfang des Unternehmens und der zu erwartenden Gewinne. Auf jeden Fall muss durch die Investition aktive Geschäftstätigkeit durchgeführt werden und Arbeitsplätze geschaffen werden. Bei Beantragung eines E-2 Visums muss die investierende Person eine leitende Funktion in der Firma einnehmen und besondere Qualifikationen vorweisen. Die Investition darf nicht nur den Unterhalt des Investors und seiner Familie erwirtschaften. Mehr Informationen zu beiden Visa gibt es hier: Für die Gründung einer Firma kämen die beiden oben angesprochenen Visa / ein E-1 oder ein EB-5 / in Frage. Umfangreiche Informationen zu diesen Investorenvisa finden Sie auf den folgenden Webseiten: »USA Investorenvisum E-2 Informationen (Deutsch) »USA Greencard Informationen (Deutsch) »USA Investorenvisa Informationen (Englisch) »USA Greencard Informationen (Englisch) »USA Greencard EB-5 Informationen (Englisch) Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine Einwanderungsanwälte sind und daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichen Informationen übernehmen können. Zur Beantragung eines Visums durch Investition raten wir dazu einen erfahrenen Einwanderungsanwalt zu beauftragen. Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu einem auf diesem Gebiet erfahrenen Einwanderungsanwalt her. Copyright © 2003-2011 Flavia Westerwelle / All Rights Reserved |
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