Ausgewandert...von Deutschland in die USA
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Auswanderer Informationen

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Auswander- Info's


Visum

Für die Einreise in die USA wird immer ein Visum benötigt. Nur für Touristen bestimmter Länder-wie z.B. Deutschland, Schweiz oder Österreich- gibt es eine Ausnahmeregelung. Mit diesem sogenannten Visa-Waiver darf man sich dann bis zu 90 Tagen in den USA aufhalten, wenn der Besuch nur ein Ferienaufenthalt ist. Für jeden anderen Zweck gibt es verschiedenste Visa-Arten, die insbesondere durch die Zeit und Art des Aufenthaltes gekennzeichnet sind. So werden z.B. unterschiedliche Visa für berufliche, ausbildungsbedingte, touristische oder andere

Gründe ausgestellt.
Das Visum ist meist für einen ganz bestimmten, fest umrissenen Zeitraum gültig und kann manchmal innerhalb dieses Zeitraumes für wiederholte Ein- und Ausreisen genutzt werden.
Alle unterliegen jeweils den unterschiedlichen, fest umrissenen Richtlinien unter denen sie ausgestellt sind. Diese sollten unbedingt beachtet und eingehalten werden. Eine Zuwiderhandlung kann zur Deportation und einer Einreisesperre für mehrere Jahre führen. Informationen zu den verschiedenen Visa-Arten finden sie unter:

Visa-info's

USCIS United States Citizenship and Immigration Services (war vorher BCIS und früher die INS)

U.S. Botschaft


GreenCard

Alle Personen mit einem Einwanderungsvisum Immigrant Visa erhalten die sogenannte "Greencard"
Die weltweit benutzte Bezeichnung bedeutet dasselbe wie: "Immigrant Visa", "Permanent Visa", "Resident Alien", oder "Alien Registration Receipt Card".
Diese Karte verkörpert das Recht und den Status eines ausländischen Staatsbürger dauerhaft in den USA zu wohnen und zu arbeiten. Der Status wird daher nur denjenigen gewährt die aus bestimmten Gründen (z.B. Familienangehörige von US-Staatsbürgern) berechtigt sind einen Antrag darfür zu stellen und die bereit sind dauerhaft in den USA zu leben. In den meisten Fällen muß ein Sponsor vorhanden sein.

Um innerhalb der US-Bevölkerung eine gewisse Diversität zu gewährleisten, wurde die sogenannte GreenCard-Lotterie eingeführt. Bei diesem verhältnismäßig einfachen Verfahren können Bürger bestimmter Länder an einer Lotterie teilnehmen. Sie haben nach einem Gewinn, die Möglichkeit ohne einen Sponsor einen Antrag auf eine GreenCard zu stellen. Deutschland, die Schweiz und Österreich sind Länder deren Bürger an dieser Lotterie teilnehmen dürfen. Für dieses Verfahren benötigt man keinerlei Fachwissen oder die Hilfe einer GreenCard-Agentur. Wichtig ist nur, daß man sich an die Vorschriften genauestens hält. Informationen dazu finden sind Sie auf den folgenden Seiten:

Visa-info's

USCIS United States Citizenship and Immigration Services (war vorher BCIS und früher die INS)

U.S. Departement of State

U.S. Botschaft


Mehr Informationen dazu gibt es auf: U.S. Department of State

..und auf Deutsch auf der Seite der US-Botschaft

An der Lottery teilnehmen kann man nur hier: DV-Lottery

Dort gibt es auch noch genaue Instruktionen und unter dem folgenden Link öffnet sich dann das Online-Teilnahmeformular:
Begin Standard Application
oder verschluesselt unter:
Begin SSL Application

Die angegebenen Seiten sind die einzige Möglichkeit direkt an der staatlichen US-Lottery teilzunehmen - und es ist kostenlos.

Viel Glueck an alle Teilnehmer !

Bei der Teilnahme sollte man jedoch bedenken, daß dieses Visum ein Einwanderungsvisum ist und daher der Daueraufenthalt in den USA von den amerikanischen Behörden vorausgesetzt wird. Wer nicht nach einigen Monaten dauerhaft in die USA umgezogen ist, dem kann dieses Visum entzogen werden.
Außerdem wäre zu bedenken, daß man bei der Beantragung eine 12-jährige Schulausbildung nachweisen muß, oder mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem Ausbildungsberuf und ausreichende Finanzen vorweisen muß. Es gibt noch einige weitere Bedingungen, wie z.B. eine gute Gesundheit, oder die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Deshalb wäre es sinnvoll sich vor der Teilnahme an der GreenCard-Lotterie genauestens zu informieren.

Es gibt viele Unglückliche , die schon seit Jahren an dieser Lotterie teilnehmen und nie das große Los ziehen. Andere wiederum, die ohne die Bestimmungen zu kennen, mitspielen und erst nach einem Gewinn feststellen, daß sie nicht gehen können oder wollen. Sie verhindern damit anderen Auswanderungswilligen die lang ersehnte Ausreise. Es gibt herzergreifende Familien- und Liebesgeschichten, bei denen Menschen händeringend auf die Möglichkeit der Einwanderung in die USA warten.
Wer sich nicht dauerhaft, sondern nur ab-und zu in den USA aufhalten möchte, für den gibt es andere Visumsmöglikchkeiten.
Bitte informieren Sie sich vor einer Teilnahme an der GreenCard-Lotterie darüber ausführlich auf den oben angegebenen Websites !


Zoll

Da für amerikanische Staatsbürger, bzw. Bewohner der USA Residents andere Zollbestimmungen gelten als für Nonresidents oder Ausländer alien werden hier nur die allgemeinen Bestimmungen aufgeführt.
Nähere Einzelheiten finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Behörden.

Einfuhrbeschränkungen und Verbote:

Es gibt Gegenstände und Waren die aus gesundheitlichen Gründen, zum Schutz der Natur, der Pflanzen und Tiere oder aus anderen Gründen nicht eingeführt werden dürfen. Folgende Artikel dürfen nicht eingeführt werden:

• Likörgefüllte Süßigkeiten

• Absinth

• Lotterie Tickets

• Arzneimittel und Betäubungsmittel
Reisende die abhängigmachende Medikamente, wie z.B. Hustenmedizin, Beruhigungsmittel, Schlaftabletten oder Aufputschmittel benötigen sollten diese genauestens beschriftet und möglichst den Beipackzettel dabei haben, außerdem nur die normalerweise benötigte Menge und eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung oder dürfen nicht eingeführt werden.

• Rauchgifte und Drogen

• Drogenzubehör

• Obszöne oder pornographische Artikel und Veröffentlichungen

• gefährliche Artikel , wie z.B. Feuerwerkskörper, gefährliches Spielzeug, giftige oder toxische Substanzen

• Produkte die von Gefangenen hergestellt wurden

• Springmesser

• unerlaubte Vervielfältigung und Raubkopien von Artikeln mit Copyright (z.B. Bücher, Videobänder, Computerprogramme, Kassetten, Disketten) und Artikel die die Trademark oder Copyright Gesetze verletzen.

• Kulturschätze und kulturelles Eigentum, wie z.B. Artefakte, archäologische und ethnologisches Material

• Voll- und Halbautomatische Waffen

• Früchte, Pflanzen, Gemüse, Ableger oder Setzlinge, Samen, unverarbeitete Pflanzenprodukte, bestimmte Pflanzensorten und Erde.

• Fleisch und Fleischwaren, Vieh, Geflügel und deren Produkte, wie z.B. Pastete, Schinken oder Wurst dürfen auf Grund von Bestimmungen des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums nicht eingeführt werden. Wer sich für den Flug in die USA ein Wurstbrot und Obst eingesteckt hat, sollte es möglichst verzehren, die Reste im Flugzeug liegen lassen oder am Zoll in spezielle Behälter werfen. Die Bestimmungen dafür werden streng gehandhabt und immer häufiger auch Schnüffelhunde dafür eingesetzt. Dagegen wird das Mitbringen von haltbar gemachtem Hartkäse, Keksen und Süßigkeiten meist toleriert.

• Hunde- und Katzenfelle. Es ist in den USA verboten Hunde-und Katzenfelle oder Produkte die diese Felle beinhalten zu im- oder exportieren, herzustellen, auszuliefern oder zu verkaufen.

• Kopien von Goldmünzen, die nicht ausdrücklich als Kopien gekennzeichnet sind.

• Waren, Technologien oder Dienstleistungen aus bestimmten Ländern unterliegen Einfuhrverboten

Bei der Einreise in die USA muß das Zollformular Form 6059B ausgefüllt werden. Um die Abfertigung an der Grenze zu beschleunigen wird es daher auf allen einreisenden Schiffen und Flugzeugen ausgeteilt und sollte bereits im Verlauf der Reise ausgefüllt werden.

Die genauen Zollbestimmungen können auf folgenden Seiten nachgelesen werden:

Customs & Border Protection

Zoll-Infocenter

Einfuhr von Haustieren:
Centers for Disease control and Prevention


Umzug

Lassen sie sich von mindestens drei international arbeitenden Speditionen einen Kostenvoranschlag machen. Diese sollten dem Internationalen Spediteurverband angehören. Die angesprochenen Speditionen werden Termine mit Ihnen ausmachen und Berater zur Erfassung Ihres Hausrates in Ihre Wohnung schicken.

Ihr Hausrat wird dann vom Spediteur nach Kubikmetern geschätzt. Sie können ihren Hausrat als Luft- oder Seefracht verschicken. Luftfracht ist naturgemäß wesentlich schneller -meist nach einigen Tagen- am Ziel, aber auch teuerer. Seefracht braucht bis zu 6 Wochen. Genauere Informationen finden sie bei:


Bundesverband Möbelspedition

Moving. Die Preisbörse für Umzüge


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